Unter den gegebenen Umständen und gemessen an den Investitionskosten des Heizsystems ist den Mehrkosten für ein Abschirmbrett kein bedeutendes Gewicht beizumessen. Die finanziellen Nachteile, die der Beschwerdegegnerschaft durch die Anordnung entstehen, werden hier sowohl vom privaten Interesse der Beschwerdeführenden wie auch dem öffentlichen Interesse am Schutz vor Lärmimmissionen klar übertroffen, zumal hier der Beurteilungspegel in der Nacht beim Schlafzimmerfenster der Beschwerdeführenden knapp unter dem Planungswert liegt.