Das Wohnhaus der Beschwerdeführenden ist dadurch nicht mehr dem Direktschall ausgesetzt. Damit kann in Bezug auf das Wohnhaus der Beschwerdeführenden eine wesentliche Lärmreduktion erzielt werden, zumal mit einer Abschirmwand vor einem Schacht nach der Vollzugshilfe 6.12 des Cercle Bruit eine Pegelreduktion von 8 dB erreicht werden kann.47 Das Anbringen des Abschirmbrettes bedarf indessen einer Baubewilligung. Der Vertreter der Gemeinde erklärte am Augenschein, eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands könne in Aussicht gestellt werden.48 Die Kosten für das Baubewilligungsverfahrens für das Abschirmbrett schätze der Vertreter der Gemeinde auf ca. CHF 1000.00.49