Als wesentlich zusätzliche Reduktion betrachtet die Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit eine Pegelreduktion von 3 dB und mehr.44 Die fragliche Massnahme bewirkt nach der Schätzung des AUE wie erwähnt lediglich eine Pegelreduktion von ca. 1 bis 2 dB. Mit einer schalldämpfenden Beschichtung des Gitters lässt sich somit keine wesentliche zusätzliche Reduktion der Emissionen im Sinne der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit erreichen. Die Massnahme fällt daher ebenfalls ausser Betracht.