Der Lüftungskanal ist somit viel zu kurz, als dass er mit schallabsorbierendem Material zweckmässig ausgekleidet oder mit einem Kulissenschalldämpfer bestückt werden könnte.39 Das Auskleiden des Lüftungskanals mit schallabsorbierendem Material und der Einbau eines Kulissenschalldämpfer im Lüftungskanal (Massnahmen 1 und 2) scheiden daher als Emissionsbeschränkungsmassnahmen von vornherein aus.