b) Der Vertreter des AUE erklärte am Augenschein, für eine Auskleidung der Lüftungskanäle mit schallabsorbierendem Material müssten die Kanäle eine gewisse Länge erreichen, damit eine Lärmreduktion erfolgen könne. Auch für einen Kulissenschalldämpfer brauche es im Kanal genügend Platz.38 Diese technischen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Fotos vom Augenschein zeigen, dass der Lüftungskanal zwischen dem Innengerät und der südseitigen Fassadenöffnung nur wenige Zentimeter lang ist. Der Lüftungskanal ist somit viel zu kurz, als dass er mit schallabsorbierendem Material zweckmässig ausgekleidet oder mit einem Kulissenschalldämpfer bestückt werden könnte.39