f) Am Augenschein führte der Vertreter des AUE aus, in der Praxis würden im Rahmen des Vorsorgeprinzips die finanzielle Zumutbarkeit für Massnahmen zur Lärmreduktion von Wärmepumpen bei ca. fünf Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe angesetzt.34 7. Weitere Emissionsbegrenzung