Installiert wurde eine innen aufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe. Nach den Angaben der Beschwerdegegnerschaft wurde die Wärmepumpenanlage im Jahr 2008 installiert.24 Die Wärmepumpe saugt Luft durch einen Zuluftkanal an der Südfassade (Luftansaugöffnung) von aussen an und führt danach die Luft über einen Fortluftkanal mit Fassadenaussparung in der Ostfassade (Abluftöffnung) wieder nach aussen ab. Nach den Angaben der Beschwerdegegnerschaft handelt es sich um eine normale «On-Off-Wärmepumpe» ohne schallreduzierten Nachtbetrieb.25 Beide Fassadenöffnungen sind an den Aussenwänden mit einem Aluminium-Wetterschutzgitter abgedeckt.26