a) Umstritten ist, wer die Verfahrenskosten von CHF 1520.00 des Baupolizeiverfahrens zu tragen hat. In der angefochtenen Verfügung vom 2. Juni 2022 hat die Gemeinde die Kosten des Baupolizeiverfahrens von CHF 1520.00 den Beschwerdeführenden auferlegt. Zur Begründung hielt die Gemeinde in der Ziffer 3.2 der angefochtenen Verfügung fest, diese würden der unterliegenden Partei, d.h. den Beschwerdeführenden, auferlegt.