c) Die Gemeinde Oberhofen am Thunersee stellte für das Baupolizeiverfahren zwischen dem 16. September 2020 und dem 1. Juni 2022 insgesamt 15.20 Stunden à CHF 100.00 in Rechnung. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Verfahrensschritte und dem Aufwand für das Verfassen der Abschlussverfügung erscheinen die geltend gemachten Arbeitsstunden als angemessen. Die Kosten von CHF 1520.00 bewegen sich im Übrigen auch bei einer Gesamtbetrachtung in vernünftigen Grenzen. Die Gemeinde hat somit zu Recht für das von ihr geführte Verfahren Kosten in der Höhe von CHF 1520.00 erhoben. Gründe für einen Verzicht auf die Kostenerhebung sind nicht ersichtlich.