b) Für baupolizeiliche Massnahmen werden Gebühren gemäss der Aufwandgebühr II erhoben (Art. 38 GebR). Der Gebührentarif beträgt CHF 100.00 pro Stunde (Ziffer 2 GebT). Die Gemeinde Oberhofen am Thunersee verfügt somit über eine genügende rechtliche Grundlage, um für ihre baupolizeilichen Verrichtungen Gebühren zu erheben.