d) Nicht Thema des Beschwerdeverfahrens ist, ob es sich bei den Fassadendurchbrüchen für die Zu- und Abluft der Wärmepumpe um baubewilligungspflichtige Veränderungen handelt. Die Beschwerdeführenden hielten in ihrer Beschwerde ausdrücklich fest, dass sie diesbezüglich auf weitere Abklärungen verzichten. 3. Rechtliche Grundlage zur Erhebung von Verfahrenskosten im Baupolizeiverfahren