13 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 14 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14. 4/14 BVD 120/2022/34 angefochtenen Verfügung, in welcher die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft die Kosten für die Lärmmessung des AUE von CHF 600.00 zur Bezahlung auferlegte, wurde nicht angefochten. Diesbezüglich ist die angefochtene Baupolizeiverfügung vom 2. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.