Sie sei grundsätzlich bereit, in einem neuen Baubewilligungsverfahren für das Holzbrett keine Gebühren in Rechnung zu stellen. Die in Rechnung gestellten Verfahrenskosten zulasten der Beschwerdeführenden seien jedoch gemäss dem Beschluss des Gemeinderats vom 22. Juli 2022 nach wie vor geschuldet. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 erklärten die Beschwerdeführenden, die Gemeinde halte gemäss dem Schreiben vom 24. November 2022 an ihrer Abschlussverfügung vom 2. Juni 2022 fest und habe mit ihnen keinen Kontakt aufgenommen. Auch habe die Beschwerdegegnerschaft am Augenschein deutlich gemacht, dass sie erst zu einem Gespräch bereit sei, wenn sie ihre Beschwerde zurückgezogen hätten. Es sei somit