auf eine Stellungnahme. Sie verweist zudem auf ihr Antwortschreiben vom 24. Juni 202212 betreffend das Gesuch der Beschwerdeführenden um Reduktion der Verfahrenskosten. Das Rechtsamt der BVD führte in der Folge im Beisein der Beschwerdeführenden, der Beschwerdegegnerschaft, dem Bauverwalter, dem Präsidenten der Baukommission sowie einer 8 Vgl. BVD 120/2021/14. 9 Vgl. BVD 120/2021/14 vom 21. Mai 2021. 10 Vgl. Ziffer 10 der Vorakten der Gemeinde Oberhofen am Thunersee. 11 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und