7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet11, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. In der gemeinsamen Stellungnahme vom 21. Juli 2022 beantragen die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten und die Beschwerdegegnerschaft, das Verfahren sei schnellstmöglich abzuschliessen. Die Angelegenheit sei zwischen der Gemeinde und den Beschwerdeführenden zu lösen und dürfe nicht weiter im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Lärmklage stehen. Damit beantragen sie sinngemäss die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. Im Schreiben vom 10. August 2022 teilte die Gemeinde mit, sie verzichte grundsätzlich