6. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 30. Juni 2022 Beschwerde bei der BVD. Sie wehren sich in erster Linie gegen die Kosten, die ihnen mit der angefochtenen Verfügung auferlegt worden sind. Sinngemäss verlangen sie damit die Aufhebung der Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung. Weiter verlangen sie, es sei zu prüfen, ob das Vorsorgeprinzip genügend berücksichtigt worden sei. Damit wehren sich die Beschwerdeführenden gegen die Ziffern 1 und 2 der angefochtenen Verfügung und verlangen sinngemäss deren Änderung oder Aufhebung.