5. In der Folge entschied die Gemeinde, dass die Lärmmessung durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) vorgenommen werden soll. Das AUE nahm die Messung am 10. März 2022 vor. Am Immissionsort (offenes Schlafzimmerfenster I.________strasse 29) betrug der Beurteilungspegel gemäss der Messung des AUE am Tag 37.9 dB(A) und 42.9 dB(A) in der Nacht.10 Daraufhin erliess die Gemeinde mit Datum vom 2. Juni 2022 folgende Abschlussverfügung: 1. Die Wärmepumpe von Familie E.________, I.________strasse 44, 3653 Oberhofen, entspricht den gesetzlichen Anforderungen der Lärmschutzverordnung vom 16. Dezember 1985/ Stand 1. Juli 2021 (LSV).