Falls die Beschwerdegegnerschaft dieser Aufforderungen innert der Frist nicht nachkomme, werde sie die Lärmmessungen selber vornehmen. Mit der gleichen Verfügung hat die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft die mutmasslichen Kosten für die Lärmmessung von ca. CHF 1000.00 bis CHF 1500.00 überbunden sowie Kosten von CHF 500.00 für das Ausstellen der Zwischenverfügung auferlegt. 1 Vgl. Teil A im hinteren Teil der Vorakten der Gemeinde Oberhofen am Thunersee (23. August 2019; Baubewilligung mit dazugehörigen Eingabeakten und Bewilligungen), pag. 79. 2 Vgl. Fotos Nr. 2 der Fotodokumentation zum Augenscheinprotokoll vom 3. November 2022 in den Beschwerdeakten