2. Aufgrund der baupolizeilichen Anzeige bzw. Lärmklage der Beschwerdeführenden eröffnete die Gemeinde ein Baupolizeiverfahren. Dieses schloss sie nicht ab, sondern führte ein Baubewilligungsverfahren für das Anbringen eines Holzbretts durch, das die Beschwerdegegnerschaft freiwillig als Lärmschutzmassnahme an die südseitige Aussenfassade bei der Ansaugöffnung montiert hatte. Dafür erteilte die Gemeinde mit Bauentscheid vom 23. August 2019 die Baubewilligung.4 Damit erachtete die Gemeinde die Baupolizeianzeige als erledigt, obwohl die Beschwerdegegnerschaft das Holzbrett noch während des Baubewilligungsverfahrens wieder entfernt hatte.