1. Die Beschwerdeführenden beklagten sich anfangs 2017 bei der Gemeinde über angeblich störenden Lärm, der von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe verursacht wird.1 Die Luft-Wasser- Wärmepumpe befindet sich im Untergeschoss des Wohngebäudes I.________strasse 44 in Oberhofen am Thunersee. Der Lärm tritt durch Wetterschutzgitter der Ansaug- und Ausblasöffnungen an der ebenerdigen Süd- und Ostfassade direkt nach aussen.2 Das Wohnhaus I.________strasse 44 liegt auf dem Grundstück Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nr. J.________. Es steht gemäss GRUDIS im Gesamteigentum der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2. Im Grundbuch ist als Dienstbarkeit zulasten des Grundstücks Nr. J.