3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Arch, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern, Strasseninspektorat Seeland, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion i.V. des Direktors Philippe Müller Regierungspräsident 64 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 14/15 BVD 120/2022/33