Dass solche Manöver die Verkehrssicherheit auf der verkehrsorientierten Kantonsstrasse gefährden, leuchtet ohne weiteres ein. Zudem sind die erforderlichen Sichtweiten nicht eingehalten. Die Nutzung der vier Parkplätze entlang der I.________strasse 1.________ stellt somit auch aus diesem Grund eine Gefährdung der Verkehrssicherheit auf der Kantonsstrasse dar. Es besteht kein Grund, die Einschätzung des Strasseninspektorats Seeland in Frage zu stellen, wonach ein Weiterbestehen der (unbewilligten) Parkplätze nicht zulässig ist. Da die Verkehrssicherheit betroffen ist, besteht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.