Die heutige Parkierungssituation widerspricht den einschlägigen VSS-Normen offensichtlich und deutlich. Die Platzverhältnisse auf dem Grundstück lassen kein Ein- und Ausfahren in Vorwärtsrichtung zu. Entweder erfolgt die Einfahrt von der Strasse auf den Vorplatz rückwärts, was zu einem Rückwärtsmanöver auf der Strasse führt. Oder die Einfahrt erfolgt vorwärts, weshalb die anschliessende Ausfahrt rückwärts vorgenommen werden muss, was wiederum ein Manöver auf der Strasse bedingt. Erschwerend kommt hinzu, dass die fraglichen Manöver in einem Kurvenbereich stattfinden. Dass solche Manöver die Verkehrssicherheit auf der verkehrsorientierten Kantonsstrasse gefährden, leuchtet ohne weiteres ein.