Dies ist beim fraglichen Strassentyp jedoch unzulässig. Zudem kann die erforderliche Sichtweite von 70 m nicht eingehalten werden. Ist der Parkplatz entlang der Zufahrt zu den Nachbargebäuden – wie im Projektplan «Grundrisse, Schnitt A-A-/Parkplätze» zum Baugesuch vom 15. Oktober 2019 eingezeichnet – mit zwei Motorfahrzeugen besetzt, wobei das strassennähere Fahrzeug einen Abstand von circa 2.5 m zum Fahrbahnrand einhält, beträgt die Sichtweite in nordöstlicher Richtung bloss etwa 35 m. Steht ein Fahrzeug weniger als 2.5 m vom Fahrbahnrand entfernt, verringert sich die Sichtweite entsprechend.43 Die Ausfahrt in 34 VSS 40 050 Ziff. 5 35 VSS 40 273a Ziff. 3 36 VSS 40 273a