Das Grundstück verfügt bereits über mehr als einen Strassenanschluss. Es weist keine spezielle Grösse, Form oder Lage auf, die vier weitere Strassenanschlüsse für die Parkplätze rechtfertigen würden. Die optimale Nutzung des Grundstücks oder höhere Kosten für eine alternative Parkplatzlösung auf der Nordwestseite, die mit einem zusätzlichen Strassenanschluss auskommen würde, stellen keine ausreichenden Gründe für die vier zusätzlichen Strassenanschlüsse dar. Aufgrund einer summarischen Prüfung sind die Voraussetzungen für zusätzliche Strassenanschlussbewilligungen daher nicht erfüllt. Hinzu kommt, dass die fraglichen Strassenanschlüsse nicht verkehrssicher sind (vgl. dazu Bst. d).