Diese Besitzstandsgarantie erstreckt sich aber nicht auf Neubauten und neubauähnliche Umbauten. Wer Veränderungen in einem Umfang vornimmt, welche einem Neubau gleichkommen, ist gehalten, zugleich die erforderlichen Anpassungen an das neue Recht vorzunehmen.27 Gemäss den Angaben im Projektplan «Grundrisse, Schnitt A-A-/Parkplätze» zum Baugesuch vom 15. Oktober 2019 wurde der fragliche Parkplatz für vier Personenwagen erst im Jahr 1988 erstellt. Zudem hat der Beschwerdeführer den fraglichen Platz im Jahr 1992 mit Verbundsteinen neugestaltet. Dies kommt einer neubauähnlichen Umgestaltung des Vorplatzes gleich, weshalb eine allenfalls bestehende Besitzstandsgarantie für den einen Parkplatz