resp. Einstellhalle.25 Hinzu kommt, dass die hier umstrittenen Parkplätze erstmals auf den Baugesuchsplänen 2019 mit dem Hinweis «Parkplatz best. für 6 PW Erstellungsjahr 1988» ausgewiesen werden.26 Auch aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer 1992 den Vorplatz mit Verbundsteinen neugestaltet hat, kann er nichts zu seinen Gunsten ableiten. Ob der Beschwerdeführer gestützt auf die angebliche mündliche Zusage des Bau(kommissions)präsidenten davon ausgehen durfte, dass die Autoabstellplätze baubewilligt seien, betrifft die Frage der Verhältnismässigkeit allfälliger Wiederherstellungsmassnahmen und wird in diesem Zusammenhang zu prüfen sein (dazu hinten E. 5).