Auch aus den Baubewilligungsakten zu den Baugesuchen aus den Jahren 198721, 199722, 201923 geht keine Bewilligung zur Nutzung der Fläche für vier Parkplätze hervor. Die in diesen Baugesuchen gemachten Angaben sind zudem widersprüchlich: Während der Beschwerdeführer im Baugesuch 1987 auf circa acht bestehende Autoabstellplätze hingewiesen hat,24 gab er im Baugesuch 1997 für den Neubau einer Einstellhalle erneut acht Autoabstellplätze an, davon drei in der (neu zu erstellenden) Garage 11 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 12 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 1a