Dieser werde seit über 60 Jahren als Parkplatz zum Abstellen von Motorfahrzeugen gebraucht. Obwohl er mehrere Baugesuche eingereicht habe, sei weder eine angeblich fehlende Baubewilligung festgestellt oder thematisiert noch sei die Situation als verkehrsgefährdend eingestuft worden. Erst mit der Einreichung des Baugesuchs im Jahr 2019 sei das Strasseninspektorat aktiv geworden. Die Vorinstanz stütze sich offensichtlich auf dem Amtsbericht des Tiefbauamts vom 28. Juli 2020 sowie auf dessen Stellungnahme vom 9. Dezember 2021. Sie habe sich dabei nicht vertieft mit der Problematik befasst und ohne nähere Überprüfung die darin enthaltenen falschen Ausführungen übernommen.