b) Vier Parkplätze sind auf der Nordostseite des Gebäudes eingezeichnet. Sie befinden sich grösstenteils im Strassenabstand und stehen im rechten Winkel zur Kantonsstrasse. Gestützt auf die baupolizeiliche Anzeige des Strasseninspektorats Seeland verbietet die Vorinstanz mit der angefochtenen Verfügung das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen vier Abstellplätzen. Diese vier Parkplätze bilden Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Liegenschaft an der I.________strasse 1.________ bestehe seit 1842, der Aussenplatz seit über 100 Jahren. Dieser werde seit über 60 Jahren als Parkplatz zum Abstellen von Motorfahrzeugen gebraucht.