a) Die Liegenschaft I.________strasse 1.________ grenzt an eine Kantonsstrasse und befindet sich in einem Kurvenbereich. Die Kantonsstrasse weist im Bereich des Grundstücks ein Gefälle von circa 11 bis 12 Prozent auf. Die zulässige Zufahrtsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Ein Teil des Grundstücks wird seit vielen Jahren als Parkplatz für Motorfahrzeuge genutzt. Im für die Darstellung der Parkierung massgebenden Projektplan «Grundrisse, Schnitt A-A-/Parkplätze» zum Baugesuch vom 15. Oktober 2019 sind insgesamt neun Autoabstellplätze als bestehend eingezeichnet.