3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 23. Juni 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung und die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung machte er insbesondere geltend, seine Liegenschaft bestehe seit 1842 und verfüge seit Jahrzehnten über Parkplätze entlang der 2/15 BVD 120/2022/33