Gleichzeitig gewährte sie ihm das rechtliche Gehör. Am 2. September 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und hielt fest, er werde weder ein nachträgliches Baugesuch einreichen noch die Nutzung der Parkplätze aufgeben. Die Gemeinde Arch bat daraufhin das Strasseninspektorat Seeland um eine Stellungnahme. Dieses nahm in seiner Eingabe vom 9. Dezember 2021 Stellung zur Verkehrssicherheit. Am 23. Mai 2022 erliess die Gemeinde Arch folgende Wiederherstellungsverfügung: