Daraufhin gelangte das Strasseninspektorat Seeland mit Schreiben vom 21. Juni 2021 erneut an die Gemeinde Arch mit der Aufforderung zur Einleitung eines baupolizeilichen Verfahrens auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie zum Erlass eines sofortigen Benützungsverbots bezüglich der fünf senkrecht zur Kantonsstrasse genutzten Parkplätze. Mit Schreiben vom 5. August 2021 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, entweder innert 30 Tagen die widerrechtliche Situation zu beheben und die Fahrzeuge nicht mehr auf den nicht bewilligten Abstellplätzen abzustellen oder ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Gleichzeitig gewährte sie ihm das rechtliche Gehör.