Die Gemeinde Arch antwortete am 21. April 2021, die Gemeindebaupolizeibehörde sei nicht bereit, eine im Baubewilligungsverfahren verpasste Möglichkeit zur Bereinigung der Zufahrtssituation mit nachträglichen Baupolizeimassnahmen zu heilen. Daraufhin gelangte das Strasseninspektorat Seeland mit Schreiben vom 21. Juni 2021 erneut an die Gemeinde Arch mit der Aufforderung zur Einleitung eines baupolizeilichen Verfahrens auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie zum Erlass eines sofortigen Benützungsverbots bezüglich der fünf senkrecht zur Kantonsstrasse genutzten Parkplätze.