Sofern es die Verkehrssicherheit erfordere, könne allerdings das zuständige Gemeinwesen jederzeit eine Beseitigung oder Anpassung von Bauten, Anlagen, Pflanzen und dergleichen verlangen. Der bisherige Ökonomieteil rage dort, wo die zusätzliche Wohnung geplant sei, in den Strassenabstand, weshalb eine Ausnahmebewilligung erforderlich sei. Zusätzliche Parkplätze seien nicht geplant. Das Regierungsstatthalteramt Seeland erteilte daher die Gesamtbewilligung.