In der Folge führte das Regierungsstatthalteramt Seeland am 22. Oktober 2020 einen Augenschein durch. Im Gesamtentscheid vom 28. Januar 2021 kam es unter anderem zum Schluss, da die bestehende Zufahrt unverändert bleibe und keine gesteigerte Benutzung des bestehenden Strassenanschlusses vorliege, sei keine Strassenanschlussbewilligung erforderlich. Sofern es die Verkehrssicherheit erfordere, könne allerdings das zuständige Gemeinwesen jederzeit eine Beseitigung oder Anpassung von Bauten, Anlagen, Pflanzen und dergleichen verlangen.