Gemäss den ihm vorliegenden Baubewilligungen aus den Jahren 1981/1982, 1987, 1997 und 2001 seien lediglich drei Parkplätze bewilligt, die alle ausserhalb des Bauverbotsstreifens liegen würden. Die übrigen Parkplätze dürften nicht mit vorliegendem Baugesuch legitimiert werden, sondern es müsse jetzt eine Lösung für eine verkehrssichere Parkierung gefunden werden. Das Strasseninspektorat Seeland beantragte deshalb, weder die Strassenanschlussbewilligung noch die Ausnahme für das Bauen im Strassenabstand zu erteilen. In der Folge führte das Regierungsstatthalteramt Seeland am 22. Oktober 2020 einen Augenschein durch.