Am 15. Oktober 2019 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch ein für den Ausbau und die Umnutzung des Ökonomieteils dieses Gebäudes (Einbau einer 5-Zimmerwohnung). Das Strasseninspektorat Seeland des Tiefbauamts des Kantons Bern hielt in seinem Amtsbericht vom 28. Juli 2020 fest, sechs der neun in den Baugesuchsplänen als bestehend eingezeichneten Parkplätze würden sich im Bauverbotsstreifen befinden. Gemäss den ihm vorliegenden Baubewilligungen aus den Jahren 1981/1982, 1987, 1997 und 2001 seien lediglich drei Parkplätze bewilligt, die alle ausserhalb des Bauverbotsstreifens liegen würden.