10/12 BVD 120/2022/32 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilwiese gutgeheissen. Die Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Worb vom 6. Mai 2022 wird wie folgt angepasst: «Die Tierpension darf ab 1. Januar 2023 mit einer maximalen Belegung von acht Hunden (inkl. der eigenen Hunde) geführt werden.» Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.