Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden von CHF 3356.55 (Honorar CHF 3000.00; Auslagen CHF 116.60; Mehrwertsteuer CHF 239.95) und jene des Beschwerdegegners von CHF 3431.70 (Honorar CHF 3100.00; Auslagen CHF 93.00; Mehrwertsteuer CHF 238.70) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Analog zu den Verfahrenskosten gelten die Beschwerdeführenden bezüglich der Parteikosten zu zwei Dritteln und der Beschwerdegegner zu einem Drittel als unterliegend.