Aktenkundig ist weiter, dass die Beschwerdeführenden im Betrieb der Tierpension bzw. Hundeschule zwei Tierpflegerinnen mit unbefristeten Arbeitsverträgen beschäftigen. Die Arbeitsverträge sind unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines jeden Monats kündbar. Ausserdem beschäftigen die Beschwerdeführenden vier Praktikantinnen in der Tierpension bzw. Hundeschule. Deren Praktika endet nach 510 geleisteten Stunden oder nach der mündlich vereinbarten Zeit automatisch, wobei nach den Angaben der Beschwerdeführenden Praktikantinnen teilweise «im Endspurt» ihrer Ausbildung seien.19