g) Die Vorinstanz ordnete die Reduktion des Hundebestands mit sofortiger Wirkung an. Die Beschwerdeführenden bringen vor, beim Betrieb der Hundepension gehe es auch um die Existenzgrundlage ihrer Angestellten. Die wirtschaftliche und persönliche Situation ihrer Angestellten sei mit der sofortigen Beschränkung unwiderruflich und nachhaltig zerstört, da laufende Arbeitsverträge gekündigt werden müssten. Auch bestünden bereits Buchungen von teils langjährigen Kunden bis zur nächsten Weihnacht. Diese müssten sich neu orientieren und wären somit von einer Schliessung ebenfalls unmittelbar betroffen.