Ein erhebliches Interesse besteht schon in der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der Durchsetzung der Baubewilligungspflicht. Dem öffentlichen Interesse am konsequenten Vollzug des Bau-, Planungs- und Umweltrechts kommt zudem ausserhalb des Baugebiets besonderes Gewicht zu.13 6. Verhältnismässigkeit des Benützungsverbots a) Strittig ist wie erwähnt die Anordnung der Gemeinde, wonach die Tierpension nur mit einer maximalen Belegung von acht Hunden (inkl. der eigenen Hunde) geführt werden darf.