d) Die Gemeinde bittet die BVD in der Stellungnahme vom 30. Juni 2022 darum, eine unangemeldete Kontrolle durchzuführen oder anzuordnen, da das Baupolizeiverfahren momentan bei der BVD hängig sei. Zudem bitte sie die BVD zur Frage, ob sie wegen des hängigen Beschwerdeverfahrens das laufende Baubewilligungsverfahren fortführen dürfe, einen Grundsatzentscheid zu fällen.