_____ mehr als jedermann betroffen, weshalb ihm im Baupolizeiverfahren als Anzeiger Parteistellung zukommt.7 Dass die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung vom 6. Mai 2022 weitergehende baupolizeiliche Massnahmen anordnete als der Beschwerdegegner in seinen Eingaben vom 11. November 2021 und 2. März 2022 forderte, ändert an seiner Parteistellung im Baupolizeiverfahren nichts.