2. Parteistellung des Beschwerdegegners a) Die Beschwerdeführenden stellen sich auf den Standpunkt, der Beschwerdegegner sei im vorliegenden Verfahren nicht beschwert und deshalb nicht am Verfahren zu beteiligen. Sie verweisen dabei auf das Aufsichtsbeschwerdeverfahren beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland (eBau Nummer 2021-8186 / 76763).