3. Verfahrensantrag: Die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde sei zu bestätigen, eventualiter sei diese ausdrücklich zu erteilen. – und Kosten- und Entschädigungsfolge – Die Beschwerdeführenden machen zusammengefasst geltend, die sofortige Beschränkung des Hundebestands auf maximal acht Hunde sei unverhältnismässig.