9. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 8. Juni 2022 bei der BVD Beschwerde ein. Sie stellten folgende Rechtsbegehren: 1. Die Auflage gemäss Dispositiv-Ziff. 2 der baupolizeilichen Verfügung vom 6. Mai 2022 (max. Belegung der Tierpension mit acht Hunden, inkl. der eigenen Hunde) sei aufzuheben. 2. Auf eine Beschränkung der maximalen Anzahl der zu betreuenden Hunde sei zu verzichten; eventualiter sei die maximale Anzahl auf 15 Hunde (inkl. der eigenen Hunde) festzulegen. 3. Verfahrensantrag: Die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde sei zu bestätigen, eventualiter sei diese ausdrücklich zu erteilen.