8. Mit Verfügung vom 6. Mai 2022 erliess die Gemeinde betreffend die Parzelle Nr. J.________ der Beschwerdeführenden ein Benützungsverbot mit folgendem Inhalt: 1. Für die Benützung der Trainings- und Auslaufplätze für Hunde ab 19:00 Uhr und die Benützung der Flutlichtanlage, wird auf Parzelle J.________, L.________weg 423, Worb ein sofortiges Benützungsverbot ausgesprochen. 2. Die Tierpension darf mit einer maximalen Belegung von acht Hunden (inkl. der eigenen Hunde) geführt werden. 3. Der Auslauf für Pferde ist nicht Gegenstand dieser Verfügung.